Donnerstag, 11. Oktober 2012

300.000 Euro Abfindung verschwiegen

Ein Ehepaar aus Hartha in Sachsen hat beim Jobcenter 300.000 Euro aus Abfindungen und aus Versicherungen nicht angegeben.- Ein Kavaliersdelikt oder Straftat?

Vor dem Amtsgericht Döbeln musste sich das Ehepaar wegen Betruges verantworten. Es habe sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft und damit andere geschädigt, weil sie aufgrund der falschen Angaben im Hartz-IV-Antrag rund 11.200 Euro von der Arbeitsagentur zu viel kassierten.

Dem Ehepaar war von der Deutschen Telekom eine Abfindung von rund 300.000 Euro zugeflossen. Außerdem hatte das Ehepaar auch noch die Lebensversicherungen des Ehemannes haben sie gegenüber der Agentur verschwiegen. Das gesamte Geld hatte das Paar seinen Kindern geschenkt.

Angeblich wussten beide Ehepartner nicht, dass sie auch Schenkungen, wenn diese noch keine zehn Jahre zurückliegen, bei der Arbeitsagentur angeben müssen. Sie gaben ihren Fehler jedoch zu

Weil beide Ehepartner geständig waren, ihre Tat bereuten und die Schadenssumme inzwischen zurückgezahlt haben, wurden sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Kommentar der Staatsanwältin.
„Es ist tragisch, in Hartz-IV zu fallen und alles zu verlieren.“
Quelle:  sz-online, 11.10.2012

Mittwoch, 10. Oktober 2012

Vergleich mit Abfindung - ohne Klage kein Geld

Viel zu oft verbirgt sich hinter einer "betriebsbedingten Kündigung" keine kritische Betriebssituation, sondern schlicht Subjektivismus. So wohl auch im Fall von Patrick Dehm. 

Eine Abfindung soll eine Entschädigung dafür sein, dass dem Betroffenen Einnahmen entgangen sind oder entgehen, weil er seine Tätigkeit meist betriebsbedingt nicht mehr ausübt. Das die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, liegt leider zu oft auch an Willkür und Subjektivismus des Arbeitgebers.

Patrick Dehm hatte im Juni 2012 eine fristlose Kündigung erhalten, weil er sich abfällig über den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst geäußert haben soll. So ganz schien der Arbeitgeber, das Bistum Limburg, seiner Kündigung wohl selbst nicht zu trauen. Denn schon wenige Wochen später gab es eine zweite fristlose Kündigung. Dieses Mal wurde sie damit begründet, dass Dehm bei Sanierungsarbeiten angeblich seine Kompetenzen überschritten hatte.

Eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt endete am 11. September mit dem Vorschlag der Richterin, beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreiten zu wollen. Nunmehr soll das Bistum Limburg dem Vorschlag zugestimmt haben, Dehm eine Abfindung in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen und ihn mit Freistellung bis Ende März 2013 weiter zu beschäftigen.

Das ist wohl wesentlich der Richterin Gesine Bracker zu danken, die sich um einen Kompromiss bemühte, weil sie von den Kündigungsgründen nach Berichten der Frankfurter Neuen Presse nichts hielt.

Übrigens: Innerhalb weniger Tage ist das ein weiterer Fall einer Entlassung durch den Arbeitgeber Kirche, der wohl auf unterschiedliche Moralauffassungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter zurückzuführen ist. Oder wie sehen Sie das?
 
Quelle: Frankfurter Neue Presse, 10.10.2012

Montag, 8. Oktober 2012

Lesbische Mitarbeiterin mit Abfindung gekündigt

Nach dem Allgmeinen Gleichbehandlungsgesetz darf niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden - in der katholische Kirche im Bistum Augsburg wird das anders gesehen.

Wie in der Süddeutschen.de berichtet wird, wollte eine Pfarrkirchenstiftung in der Diözese Augsburg die Leiterin eines Kindergartens in Neu-Ulm während der Elternzeit außerordentlich kündigen.

Als Begründung wurde angeführt, dass die Leiterin durch ihre Lebenspartnerschaft mit einer Frau gegen die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verstoße.

Im Rechtsstreit hat sie nun einen Vergleich erkämpft. Der Erzieherin wird mit einer Abfindung die Kündigung abgekauft.

Quelle: süddeutsche.de, 08.10.2012





Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1