Sonntag, 23. September 2012

5 Millionen Euro Abfindung

Fünf Millionen Euro Abfindung soll der frühere Chef des Verlagshauses Gruner+Jahr, Bernd Buchholz, erhalten. Wie das manager magazin in seiner am 21.09.12 erschienenen Ausgabe berichtet, erhält er diese Abfindung, nachdem er seine Posten als Verlagschef sowie als Vorstandsmitglied bei Bertelsmann niedergelegt hat.

Bernd Buchholz hatte zunächst seinen Vorstandsposten bei Bertelsmann niedergelegt und war dann vor zwei Wochen als Verlagschef von Gruner+Jahr zurückgetreten. Laut manager magazin wird ihm mit der Abfindung das Geld ausgezahlt, das ihm sein Fünfjahresvertrag eingebracht hätte. Dieser Vertrag war erst Anfang dieses Jahres in Kraft getreten.

Abfindung bei Vorständen und Arbeitnehmern

Viel Arbeitnehmer werden das wieder mit ihrer Situation vergleichen. Wenn sie selbst kündigen, können sie von einer Abfindung nur träumen. Selbst wenn sie gekündigt werden, erhalten nur ca. sieben Prozent der Arbeitnehmer eine Abfindung. Anders gesagt:

Dieses "Geschäftsmodell" - erst Vertrag mit Abfindung aushandeln und dann kündigen - bleibt einem kleinen Personenkreis (beispielsweise Vorständen) vorbehalten.

Auch wenn die Abfindung von Bernd Buchholz formal rechtlich zulässig ist - denn es herrscht ja Vertragsfreiheit -, stellt sich die moralisch gerechtfertigte Frage: wieso gibt es eine Abfindung bei Eigenkündigung?

Abfindung - moralisch und wirtschaftlich gesehen

 Ja mehr noch: diese Abfindung muss ja von "irgend jemandem" erarbeitet werden. So gesehen erarbeiten die Mitarbeiter des Verlagshauses die Abfindung für ihren Chef, der sie auf eigenen Wunsch verlässt/im Stich lässt.

Und wer bezahlt diese Abfindung? Natürlich die Kunden von Gruner+Jahr. Wenn Sie jetzt also ein Produkt aus dem Verlagshaus kaufen, können Sie stolz auf sich sein, dass Sie dem auf eigenen Wunsch gehenden Chef seinen Abgang versüßen.

Oder kann man diese moralische Frage einfach damit beiseite tun, dass man dem Fragesteller einen Neidhammel nennt?

Wie sehen Sie das?

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