Samstag, 26. Mai 2012

Abfindung für Bundeswehr-Berufssoldaten und Beamte

Ist ja sonst nicht meine Zeitung, doch weil es wohl einige trifft:

In Bild.de war am 24.05.2012 zu lesen, dass die Abfindung für Berufssoldaten und Beamte großzügiger als ursprünglich geplant ausfalle. Demnach habe der Verteidigungsausschuss beschlossen, dass die Abfindung bei Soldaten im Alter von 40 bis 50 Jahren von 7500 auf 10 000 Euro für jedes noch ausstehende Dienstjahr betragen soll. Gleichzeitig sollen Hinzuverdienstgrenzen für ausgeschiedene Bundeswehr-Angehörige entfallen.

Insgesamt sollen in der Bundeswehr und im Ministerium 9.200 Stellen abgebaut werden, darunter 6200 für Berufssoldaten und 3000 für Zivilisten.

Quelle: Bild.de, 24.05.2012

Für eine Abfindung muss man kämpfen

"'Whistleblower'"-Prozess - Gefeuerte Altenpflegerin bekommt Abfindung" - so oder so ähnlich lauteten die Schlagzeilen um den 24.05.2012 in mehreren Tageszeitungen. 


Nach acht Jahren Kampf gegen eine fristlose Kündigung und durch die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stimmt die "gefeuerte Altenpflegerin" einem Vergleich zu: 90.000 Euro Abfindung und eine ordentliche Kündigung zum 31.05.2005 sind das Ergebnis des Vergleichs.

Am 21.07.32011 hatte die Altenpflegerin vor dem Gerichtshof in Straßburg Recht bekommen. In der fristlosen Kündigung sahen die Straßburger Richter eine Verletzung der Meinungsfreiheit. Als sogenannte "Whistleblowerin" hatte sie 2004 die Zustände in einem Pflegeheim des landeseigenen Berliner Klinikkonzern Vivantes öffentlich anprangert, indem sie den Konzern anzeigte. Daraufhin erhielt sie die fristlose Kündigung.

Für die deutschen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht war die Kündigung offensichtlich "normal", denn sie bestätigten die fristlose Kündigung. Wie heißt es doch im Sprichwort: Wes' Brot ich eß, des' Lied ich sing.

Der Vergleich wurde nun aufgrund des Urteils in Straßburg im Berliner Landesarbeitsgericht erkämpft, denn der ehemalige Arbeitgeber Vivantes war noch immer nicht bereit, die fristlose Kündigung zurückzunehmen.

Quelle: süddeutsche.de, 24.04.2012

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1