Dienstag, 14. Februar 2012

Vergleich mit Abfindung statt Klage gegen Beurlaubung

"Der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse (KSK) Vulkaneifel, Dieter Grau, erhält 150 000 Euro Abfindung, akzeptiert dafür seine Beurlaubung und verzichtet auf eine Schadensersatzklage gegen die Bank."(Quelle: volksfreund.de, 13.02.2012)
Diese Meldung stammt aus dem Trierer volksfreund.de vom 13.02.2012.

Wieder einmal scheint eine Abfindung ihren Ausgangspunkt darin zu haben, dass der "Arbeitgeber" versagt hat. In dem Fall hat der Verwaltungsrat der  Kreissparkasse (KSK) Vulkaneifel ohne Sachkompetenz und rechtliche Absicherung eine "Beurlaubung" vorgenommen - sozusagen Kraft seiner Wassersuppe. Denn Dieter Grau hatte vor dem Landgericht Trier per einstweiliger Verfügung erreichen wollen, dass er sofort wieder in sein Amt eingesetzt wird. Seiner Auffassung nach war seine Beurlaubung nicht begründet ... und das Gericht sah die Beurlaubung ebenfalls als problematisch an.

Offensichtlich war aber das Verhältsnis so zerrüttet, dass beide Seiten eine gütliche Einigung vorzogen.

Die Folgen für die Beteiligten: Dieter Grau verzichtet auf eine Schadensersatzklage gegen die KSK, erkennt seine Beurlaubung an und erhält im Gegenzug bis zum Auslaufen seines Vertrags zum Jahresende 2012 seine vollen Bezüge. Danach bekommt er noch ein Ruhegehalt von gut 100.000 Euro im Jahr.

Die Folgen für die Sparer der KSK: Sie müssen sich mit einem geringeren finanziellen Ertrag ihrer Spargroschen zufrieden geben, weil die Mitglieder eines Verwaltungsrates willkürlich entschieden haben.

Nachtrag vom 22.03.2012: Willkür und Imkompetenz scheinen im Fall Grau noch viel größer zu sein, als dass der oben genannten Pressemeldung zu entnehmen war. Jedenfalls deutet darauf ein weiterer Artikel zu dem Fall aus der eifelzeitung.de vom 21.03.2012

Dass Willkür und Inkompetenz immer noch zu den häufigsten Fehlern auf Seiten der Verantwortlichen für eine Kündigung gehören und bei Gegenwehr in eine Abfindung münden, belegt auch ein ähnliches Urteil vor dem Landgericht Hannover vom 14.02.2012:
"Erfolg vor Gericht und eine Abfindung in Höhe eines Jahresgehaltes: Die fristlose Kündigung von Klaus-Michael Machens, dem ehemaligen Direktor des Zoos Hannover, ist rechtswidrig. Das entschied das Landgericht Hannover am Dienstag. Machens erhält nun eine Abfindung in Höhe von zwölf Monatsgehältern. Das sind etwa 126.000 Euro." (Quelle: ndr, 14.02.2012)
Halt: Einen haben wir noch:
"Michael Skibbe klagt: 'Ich fühle mich wie im falschen Film'
Eine Trainerentlassung für die Geschichtsbücher: Nach nur vier Bundesliga-Spielen muss der Hertha-Coach gehen. Zurück bleibt ein verunsichertes Team und ein Manager in der Kritik."
Und weiter heißt es dazu:
"Für die Mehrheit der Fans ist die Schuldfrage aber bereits geklärt. Michael Preetz ist nach vier Trainerentlassungen in zweieinhalb Jahren Amtszeit der Grund für den Hertha-Absturz." (Quelle: goal.com, 14.02.2012)

Drei Fälle in nur 2 Tagen!

Fazit: Wer zwangsbeurlaubt oder gar entlassen werden soll, hat allen Grund zu prüfen, ob der "Arbeitgeber" nicht zum "Arbeit-Nehmer" geworden ist, nämlich die Arbeit willkürlich wegnimmt. Für einen Kurzcheck sei die kleine Checkliste "Die 12 häufigsten Fehler bei einer Kündigung" vom IAB-DM empfohlen, um wenigstens noch eine Abfindung zu retten.


Siehe auch: volksfreund.de, 03.02.2012

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1