Mittwoch, 10. Oktober 2012

Vergleich mit Abfindung - ohne Klage kein Geld

Viel zu oft verbirgt sich hinter einer "betriebsbedingten Kündigung" keine kritische Betriebssituation, sondern schlicht Subjektivismus. So wohl auch im Fall von Patrick Dehm. 

Eine Abfindung soll eine Entschädigung dafür sein, dass dem Betroffenen Einnahmen entgangen sind oder entgehen, weil er seine Tätigkeit meist betriebsbedingt nicht mehr ausübt. Das die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, liegt leider zu oft auch an Willkür und Subjektivismus des Arbeitgebers.

Patrick Dehm hatte im Juni 2012 eine fristlose Kündigung erhalten, weil er sich abfällig über den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst geäußert haben soll. So ganz schien der Arbeitgeber, das Bistum Limburg, seiner Kündigung wohl selbst nicht zu trauen. Denn schon wenige Wochen später gab es eine zweite fristlose Kündigung. Dieses Mal wurde sie damit begründet, dass Dehm bei Sanierungsarbeiten angeblich seine Kompetenzen überschritten hatte.

Eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt endete am 11. September mit dem Vorschlag der Richterin, beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreiten zu wollen. Nunmehr soll das Bistum Limburg dem Vorschlag zugestimmt haben, Dehm eine Abfindung in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen und ihn mit Freistellung bis Ende März 2013 weiter zu beschäftigen.

Das ist wohl wesentlich der Richterin Gesine Bracker zu danken, die sich um einen Kompromiss bemühte, weil sie von den Kündigungsgründen nach Berichten der Frankfurter Neuen Presse nichts hielt.

Übrigens: Innerhalb weniger Tage ist das ein weiterer Fall einer Entlassung durch den Arbeitgeber Kirche, der wohl auf unterschiedliche Moralauffassungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter zurückzuführen ist. Oder wie sehen Sie das?
 
Quelle: Frankfurter Neue Presse, 10.10.2012

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