Nach dem Allgmeinen Gleichbehandlungsgesetz darf niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden - in der katholische Kirche im Bistum Augsburg
wird das anders gesehen.
Wie in der Süddeutschen.de berichtet wird, wollte eine Pfarrkirchenstiftung in der Diözese Augsburg die Leiterin eines Kindergartens in Neu-Ulm während der Elternzeit außerordentlich kündigen.
Als Begründung wurde angeführt, dass die Leiterin durch ihre Lebenspartnerschaft mit einer Frau gegen die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verstoße.
Im Rechtsstreit hat sie nun einen Vergleich erkämpft. Der Erzieherin wird mit einer Abfindung die Kündigung abgekauft.
Quelle: süddeutsche.de, 08.10.2012
Wie in der Süddeutschen.de berichtet wird, wollte eine Pfarrkirchenstiftung in der Diözese Augsburg die Leiterin eines Kindergartens in Neu-Ulm während der Elternzeit außerordentlich kündigen.
Als Begründung wurde angeführt, dass die Leiterin durch ihre Lebenspartnerschaft mit einer Frau gegen die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verstoße.
Im Rechtsstreit hat sie nun einen Vergleich erkämpft. Der Erzieherin wird mit einer Abfindung die Kündigung abgekauft.
Quelle: süddeutsche.de, 08.10.2012
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