Mittwoch, 19. September 2012

18.000 Euro Abfindungsangebot für Aldi-Mitarbeiterin

Was verdient eine Aldi-Mitarbeiterin? 3.000 EUR/Monat? - Egal, aber das würde - gemessen an einer sogenannten Regelabfindung - dem Abfindungsangebot entsprechen, dass hat ihr Aldi-Süd vorschlug.

Wie auf badenonline.de am 14.09.2012 zu lesen war, hat Aldi-Süd einer Mitarbeiterin 18.000 EUR Abfindung angeboten. Was ist daran so bemerkenswert?

Wer sich schon mal für die Höhe einer Abfindung interessierte, wird vielleicht erfahren haben, dass vielfach - nicht nur von Anwälten auf die sogenannte "Regelabfindung" gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz verwiesen wird.

Im Kündigungsschutzgesetz § 1a heißt es:
"Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses."
Wenn es nun in dem Beitrag heißt, dass die Ortenauer Mitarbeiterin eines Aldi-Süd-Marktes zwölf Jahre dem Betrieb angehörte, dann würde sich daraus eine Abfindungshöhe von 6 Monatsgehältern ergeben. Bei 18.000 EUR Abfindungsangebot enspräche das einem Monatseinkommen von 3.000 EUR ...

Nun wird wohl niemand im Ernst daran glauben, dass eine einfache Mitarbeiterin soviel verdient, oder? Darauf kommt es hier auch gar nicht an. Vielmehr bringe ich das Beispiel, um damit erneut zu belegen, dass die Höhe einer Abfindung Verhandlungssache ist.

Mitarbeiter, denen gekündigt wird, sollten also genau prüfen, was für sie möglich ist, und sich nicht in jedem Fall mit einem Vergleich auf Höhe der "Regelabfindung" abspeisen lassen.

Übrigens: die "die zweifache Mutter blieb standhaft: Sie möchte in ihren alten Job zurück. 'Das ist meine Existenz und um die kämpfe ich', erklärt die Ortenauerin immer wieder." - Sie lehnte das Angebot in der Güteverhandlung ab. Anfang Dezember wird die Kündigungsschutzklage vom Gericht behandelt.
Quelle: bo.de, 14.09.2012

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